|
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Landgang
§ 1 Anwendungsbereich
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen.
- Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige
berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die
in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Auftraggeber i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung
wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Kostenanschlag, Vergütungen
- Unsere Angebote sind bis zur Annahme freibleibend.
- Verpackung und Versand werden zusätzlich berechnet.
- Reise-bzw. Verpflegungskosten (sog. Spesen), die im Zusammenhang mit der
Beratungstätigkeit und Auftragsabwicklung entstehen, werden anhand von Belegen den Kunden
gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3 Leistungen
- Landgang organisiert und veranstaltet themenbezogenen Stadtteilführungen für
Geschäfts- und Privatkunden.
- Landgang berät den Kunden hinsichtlich anderer Anbieter (Location etc.) und vermittelt
Angebote und Leistungen dieser Leistungsträger.
- Die empfohlenen und die sonstigen in Katalogen und Prospekten ausgeschriebenen Leistungen erbringt
der Leistungsträger eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung.
§ 4 Vertragsabschluß
Mit der Anmeldung zu einer Stadtteilführung bietet der Kunde Landgang den Abschluß eines
Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich, per E-Mail
oder per Fax erfolgen. Mit der Annahme des Angebotes durch Übersendung der Auftragsbestätigung
durch Landgang kommt der Vertrag zustande. Landgang ist berechtigt, das Angebot zum Vertragsabschluß
innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
§ 5 Vergütung
- Die Vergütung für die Stadtteilführungen richten sich nach den vertraglichen
Vereinbarungen im einzelnen.
- Die Vergütung für Beratungs- oder Vermittlungsleistungen wird nach Zeitaufwand
abgerechnet.
- Leistungen fremder Anbieter rechnet der jeweilige Leistungsträger direkt mit dem Kunden ab.
§ 6 Pflichten des Kunden
Die Auftragsbestätigung ist bei Empfang auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu
prüfen.
Eine offensichtliche Abweichung hat der Kunde Landgang gegenüber unverzüglich
anzuzeigen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Landgang
auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter von Landgang oder seiner
Erfüllungsgehilfen.
- Gegenüber Unternehmern haftet Landgang bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gelten nicht bei Landgang zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Landgang zurechenbarem Verlust des Lebens des
Kunden.
§ 8 Bedingungen für die Beratungsleistung
Tritt Landgang als Berater für Veranstaltungsleistungen wie Locationanmietungen, Catering oder
künstlerische Leistungen etc. auf, so gelten hinsichtlich des abzuschließenden Vertrages
die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners.
§ 9 Mängelanzeige
Sollten bei Erbringung der eigenen Leistung offensichtliche Mängel für den Kunden erkennbar
sein, so hat er, diese Landgang umgehend anzuzeigen.
§ 10 Rücktritt
Tritt der Kunde von der verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in
Anspruch, hat Landgang einen Anspruch auf folgende gestaffelte Ausfallvergütung:
Absage bis eine Woche vorher - 40 Prozent der vereinbarten Vergütung, Absage bis 3 Tage vorher -
60 Prozent der vereinbarten Vergütung, Absage einen Tag vorher - 80 Prozent der vereinbarten
Vergütung und bei Nichterscheinen die volle vereinbarte Vergütung. Der Wunsch nach Umbuchung
oder Terminänderung ist Landgang möglichst frühzeitig (mind. 48 Std. vor Beginn der
Veranstaltung) mitzuteilen. Landgang wird sich dann bemühen, die Buchung dem Wunsch des Kunden
entsprechend zu ändern.
Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass durch den etwaiigen Rücktritt kein oder ein
geringerer Schaden für Landgang entstanden ist.
§ 11 Weitere Bestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlicher Sondervermögen, ist ausschließlich Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.
© Landgang St. Pauli, Ilona Kiss
|